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   BGH, 26.03.1974 - 1 StR 29/74   

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https://dejure.org/1974,4814
BGH, 26.03.1974 - 1 StR 29/74 (https://dejure.org/1974,4814)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1974 - 1 StR 29/74 (https://dejure.org/1974,4814)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1974 - 1 StR 29/74 (https://dejure.org/1974,4814)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Möglichkeit der Ausübung der tatsächlichen Sachherrschaft anhand der Anschauungen des täglichen Lebens - Erforderlichkeit der endgültigen Gewahrsamssicherung im Rahmen des räuberischen Diebstahls - Gewahrsamsenklave bei Wegnahme von Lebensmitteln in ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1959 - 5 StR 74/59
    Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 1 StR 29/74
    Die Sicherung der Beute braucht nicht der einzige Beweggrund für die Gewaltanwendung zu sein; mitbestimmend kann auch der Wille sein, sich der Feststellung zu entziehen und die Bestrafung abzuwenden (BGHSt 13, 64; BGH GA 1962, 145).
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 1 StR 29/74
    Mit der Verbringung aus dem Kantinenraum hatten die Täter die Herrschaft über die Sachen derart erlangt, daß sie sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben konnten (BGHSt 23, 254, 255); ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens (BGHSt 16, 271, 273) und ist im wesentlichen Tatfrage.
  • BGH, 10.09.1968 - 1 StR 384/68

    Gebrauchsentwendung als Diebstahl im Sinn des § 252 Strafgesetzbuch (StGB) -

    Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 1 StR 29/74
    Der § 252 StGB setzt auch nicht voraus, daß der überraschte Täter bei der Gewaltverübung die Beute unmittelbar bei sich führt (BGH NJW 1968, 2386); ebensowenig ist es erforderlich, daß der Täter den erlangten Gewahrsam endgültig sichern kann (RGSt 73, 343; BGH NJW 1958, 1547; BGH bei Dallinger MDR 1967, 896).
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 1 StR 29/74
    Mit der Verbringung aus dem Kantinenraum hatten die Täter die Herrschaft über die Sachen derart erlangt, daß sie sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben konnten (BGHSt 23, 254, 255); ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens (BGHSt 16, 271, 273) und ist im wesentlichen Tatfrage.
  • RG, 23.10.1939 - 3 D 732/39

    Auch der Gewahrsamsinhaber, dem die Sache aus der Hand weggenommen wird, kann den

    Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 1 StR 29/74
    Der § 252 StGB setzt auch nicht voraus, daß der überraschte Täter bei der Gewaltverübung die Beute unmittelbar bei sich führt (BGH NJW 1968, 2386); ebensowenig ist es erforderlich, daß der Täter den erlangten Gewahrsam endgültig sichern kann (RGSt 73, 343; BGH NJW 1958, 1547; BGH bei Dallinger MDR 1967, 896).
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